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Krumme Geschäfte auf dem Wohnungsmarkt
oder wer überprüft eigentlich die Vermieter?

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Schufa-Auskünfte mit allen Bankdaten, Konten, Geburtsdatum, Schufa geprüfter Anschrift und ehemalige Anschriften. E-Mail-Adressen, Geschäftsverbindungen, Gehaltsnachweise, Familienverhältnisse – wechseln per Wohnungsanzeige in professionelle Betrügernetzwerke.

In Köln wird die Wohnungsnot immer drastischer, in entlegensten Ecken entdeckt man neuerdings ungeahnte Wohnschätze, 35 qm Ein-Zimmer – 450 EUR kalt – 600 EUR warm in Kalk! Krass ist jedoch, dass diese Wohnungsbedürftigkeit nun auch vermehrt von professionellen Betrügern ausgenutzt wird. Auf zahlreichen hoch angesehenen Immobilienportalen sind täglich Betrugsanzeigen zu finden.
Was wieder mal die Frage aufwirft, wer überprüft eigentlich die Vermieter? Und wer haftet für das falsche Angebot?
Die Betrüger nutzen das ungerechte Bezahl- und Verhandlungssystem bei Makler Courtagen. Der Suchende handelt in seiner Not mit Automatismus, leistet Vorauskünfte. Der Suchende hat trotz fehlendem Auftrag, den Makler zu bezahlen.

Somit scheint es uns selbstverständlich, Unterlagen zum Beispiel an eine E-Mail-Adresse zu senden. Nur diese E-Mail-Adressen können gefakt sein und werden diese überhaupt von den Onlineportalen geprüft? Benötigt man für Geldgeschäfte in die eine Richtung denn keinerlei Bonitätsprüfung?
Vorabauskünfte landen ungeprüft in Betrüger Hände
Schufa-Auskünfte mit allen Bankdaten, Konten, Geburtsdatum, Schufa geprüfter Anschrift und ehemalige Anschriften. E-Mail-Adressen, Geschäftsverbindungen, Gehaltsnachweise, Familienverhältnisse – wechseln per Wohnungsanzeige in professionelle Betrügernetzwerke.

Gesendeten Vorabdaten lassen sich natürlich auch für ganz andere Dinge, zum Beispiel für Netzwerkanmeldungen, Amazone, Sexportale etc. verwenden. Denn die Bankdaten sind ja nun mal Schufa-geprüft. Eine Übereinstimmung mit dem Geburtsdatum liegt auch noch vor.

Die gefälschten Wohnungsangebote in den Onlineportalen sind klug gewählt. Günstige Wohnungen in guten Lagen, zum Beispiel Marienburg 25 qm möbliert – 260 EUR warm. Klingt seriös! Die Täter besorgen sich ähnlich klingende E-Mail-Adressen von seriösen Anbietern, kaufen sich gebrauchte Pre-Paid-Handys zum Telefonieren. Kopieren Wohnungsanzeigen aus anderen Portalen, ändern Mail und Telefon und setzen den Preis etwas hinunter.
Seit 2011 sammelte Wohnungsbetrug.blogspot
1.65 Mio. betrügerische Wohnungsanzeigen im deutschsprachigen Raum.

Laut einem Urteil des LG Siegen vom 09.07.2013 müssen ausländische Unternehmen keine „Allgemeinen Informationsdaten“ laut § 5 TMG vorhalten. Das LG Siegen hat entschieden, dass ausländische Dienstanbieter (hier: ägyptisches Unternehmen) aufgrund des in den §§ 2a, 3 TMG manifestierten Herkunftslandsprinzips nicht verpflichtet sind, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten. Das bedeutet, nicht mal das Impressum muss vollständig sein.
Noch ein warnender Hinweis:
Werte Herrschaften, deren Daten von Betrügern missbraucht wurden/werden: bitte beschwert Euch nicht bei den Blogbetreibern über Nennung Eurer Namen/Daten in Blogbeiträgen in Zusammenhang mit Betrug. Die Verantwortlichen sind (außer den Betrügern) die jeweiligen Anzeigenportale, die den Betrug mit falschen Daten ermöglichen. (wohnungsbetrug.blogspot.de)
Hier ein aktuelles Beispiel des Portals Wohnungsbetrug.blogspoz.com vom 04.08.2014

Köln-Marienburg die ideale Studentenbude 260,- Euro warm von 04.08.2014


Krumme Geschäfte auf dem Wohnungsmarkt oder wer überprüft eigentlich die Vermieter?

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